Melderegisterauskunft; Erteilung
Wenn Sie eine Person suchen (z.B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit (gegen Gebühr), bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Description
Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat, eine Melderegisterauskunft beantragen. Wenn Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und die Anschrift. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z.B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich. Gegebenenfalls wird Sie die Meldebehörde darüber unterrichten, bzw. bei Ihnen nach weiteren Kriterien nachfragen (z.B. Geburtsdatum).
Auskunft wird nur über aktuelle Namen und Anschriften erteilt. Das bedeutet, wenn Sie nach der Wohnung einer von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung jedoch nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Bei mehreren Umzügen können deshalb im schriftlichen Verfahren mehrere Auskunftsersuchen notwendig sein, ehe Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfahren.
Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen und auch frühere Namen.
Natürlich können Sie auch Auskunft über eine Vielzahl von namentlich bekannten Einwohnern beantragen (z.B. Klassentreffen). Auch hier muss jedoch jede einzelne Personen eindeutig namentlich identifizierbar sein.
Eine Anfrage über namentlich unbekannte Bewohner eines bestimmten Hauses (d.h. nur die Adresse als "Suchkriterium") ist nur zulässig, wenn Sie Eigentümer oder Wohnungsgeber sind und ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Solche Anfragen sind nur im schriftlichen Verfahren möglich.
Prerequisites
Eine Melderegisterauskunft kann grundsätzlich mündlich (persönliches Nachfragen bei der Meldebehörde) oder schriftlich oder über das Internet beantragt werden (z.B. Links siehe unter "Online Verfahren").
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Melderegisterauskunft mit Registrierung - ZEMA für Poweruser
ZEMA (= zentrale einfache Melderegisterauskunft) stellt Powerusern (z.B.
Unternehmen oder Anwaltskanzleien) einfache Melderegisterauskünfte
(Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter
Einwohner) online zur Verfügung.
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Online transactions, Bavaria-wide:
Melderegisterauskunft ohne Registrierung - Bürgerauskunft
Die Bürgerauskunft erteilt Bürgern einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) über das Internet. Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z.B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.
Fees
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Fees, Bavaria-wide:
8 Euro, sofern Melderegisterauskünfte dezentral elektronisch eingeholt werden können
10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können
9,52 Euro (mindestens) für Melderegisterauskünfte über das Portal Bürgerauskunft
Status: 03.04.2013
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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- Online transactions, Bavaria-wide
- Online transactions, locally limited
- Form, Bavaria-wide
- Form, locally limited
- Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
- Legal bases, Bavaria-wide
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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