Körperverletzung; Zeuge

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Description

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

Deadlines

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Required documents

  • Personalausweis/Reisepass

Fees

  • kostenloser Notruf 110;
    kostenlose Anzeigenerstattung

Legal bases

Status 09.05.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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