Informationen zur Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum/zur landwirtschaftlichen Brenner/in (Spezialbereiche: Getreide- und Kartoffelbrenner/in) und Fortbildung zum Brennmeister/zur Brennmeisterin (Spezialbereiche: Getreide- und Kartoffelbrenner/in).
Description
Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum landwirtschaftlichen Brenner
Der landwirtschaftliche Brenner verarbeitet Agrarrohstoffe wie Kartoffeln und Getreide zu Agraralkohol für den Genuss, die Medizin, Pharmazie, Kosmetik sowie zur Essigerzeugung. Die Ausbildungszeit dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Abnahme der Meisterprüfung im Beruf des Brenners
Das Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg führt in Zusammenarbeit mit der Versuchs- und Lehrbrennerei Weihenstephan Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung durch und ist zuständig für die Abnahme der Meisterprüfung.
Requirements
Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum landwirtschaftlichen Brenner
- Schulabschluss, Lehrvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder
- wenn der Bewerber bereits das Doppelte der Ausbildungszeit im Beruf tätig ist, kann er zur Abschlussprüfung zugelassen werden (Zulassung in besonderen Fällen gem. § 40/2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
Abnahme der Meisterprüfung im Beruf des Brenners - Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichem Ausbildungsberuf und
- daran anschließend eine mindestens dreijährige Praxis in der Brennerei
Deadlines
Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum landwirtschaftlichen Brenner
Die Ausbildung beginnt üblicherweise im September eines Jahres.
Abnahme der Meisterprüfung im Beruf des Brenners
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind jeweils zum 01.09. eines Jahres an das Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg zu richten.
Required documents
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Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum landwirtschaftlichen Brenner
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ist dem Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg vom ausbildenden Betrieb der Lehrvertrag und das letzte Schulabschlusszeugnis vorzulegen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist ferner ein ärztliches Attest über die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Von den Bewerbern gem. § 40/2 BBiG (s. o.) sind Nachweise über die Berufspraxis vorzulegen. Auskunft erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg.
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Abnahme der Meisterprüfung im Beruf des Brenners
Zeugnis über die Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und Nachweis(e) über die praktische berufliche Tätigkeit in der Brennerei. Weitere Informationen, insbesondere zu den Prüfungsinhalten, erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg.
Status 28.06.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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