Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).
Description
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsarten:
- Ausflugsfahrten
- Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen für diese Verkehrsformen werden für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Für Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs erteilt die Regierung Bescheinigungen für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft.
Requirements
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
- er oder die für die Führung des Geschäfts bestellte Person zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister etc.),
- die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
- er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Status 24.04.2012
Responsible for editing: Regierung der Oberpfalz
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