Miet- und Ausflugsverkehr; Genehmigungen

Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).

Description

Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsarten:

  • Ausflugsfahrten
  • Verkehr mit Mietomnibussen

Genehmigungen für diese Verkehrsformen werden für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Für Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs erteilt die Regierung Bescheinigungen für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft.

Requirements

Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass   

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
  2. er oder die für die Führung des Geschäfts bestellte Person zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister etc.),
  3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
  4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Fees

  • Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Legal bases

Status 24.04.2012

Responsible for editing: Regierung der Oberpfalz

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