Hauswirtschaft, Förderung von Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung für hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

Lehrgangsträger können zur Reduzierung von Lehrgangsgebühren eine Förderung in Höhe von 45 %, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 2 im Rahmen der Prioritätsachse A „Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ erhalten. Mindestens 40 % sind aus Teilnehmergebühren zu finanzieren. Eigenmittel sind entsprechend dem Eigeninteresse und der Leistungskraft des Zuwendungsempfängers angemessen einzustellen. Sie betragen grundsätzlich mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Soweit im Einzelfall keine andere Kofinanzierungsmöglichkeit aus öffentlichen Mitteln besteht, kann ein Zuschuss von 5 % aus Landesmitteln beantragt werden.

Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.05.2008

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Landshut

Remedy

Widerspruchsverfahren; fakultatives

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Status 21.12.2011

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