Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Description
Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.
Das Wohnsitzstandesamt wird Ihnen angezeigt, wenn Sie unter "Lokalisierung" den Wohnsitz eingeben und auswählen.
Requirements
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Eltern des Verstorbenen
- die Kinder des Verstorbenen
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen
Required documents
-
Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
Fees
Beurkundung im Sterberegister: 40,00 Euro
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro
Status 21.12.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
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- Printed page, locally limited
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- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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