Heimerziehung und betreutes Wohnen

Förderung der Entwicklung von Kindern/Jugendlichen durch Unterbringung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (Hilfe zur Erziehung)

Description

Heimerziehung und betreutes Wohnen gehören zu den stationären Formen der Hilfe zur Erziehung. Die betroffenen Kinder/Jugendlichen sollen durch Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therpeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Diese Form der Hilfe zur Erziehung kommt in Betracht, wenn das Kind/der Jugendliche aufgrund schlechter Erziehungsbedingungen vorübergehend nicht in der eigenen Familie leben kann.

Requirements


Der Personensorgeberechtigte hat einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

Status 21.01.2011

Responsible for editing: Landratsämter

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.