Die Gewerbeaufsicht ist umfassend für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zuständig. Sie ist auf vielen Gebieten der Sicherheitstechnik für den Schutz der Bürger tätig. Im Bereich des Verbraucherschutzes im non-food-Bereich sorgt sie für die notwendige Marktaufsicht.
Description
Die Regierungen / die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen die Betriebe und die Arbeitsplätze außerhalb von Betrieben im Hinblick auf
- die sichere und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
- den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen,
- die Sicherheit von technischen Geräten und Anlagen,
- die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und der Vorschriften für besonders schutzbedürftige Personen wie Jugendliche und werdende Mütter sowie
- auf die betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
Die Regierungen / die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen regelmäßig
- Maschinen und Geräte für Haushalt und Heimwerker,
- Sport- und Freizeitgeräte,
- aktive Medizinprodukte,
- Spielzeug und Chemikalien bei Herstellern, Einführern und Händlern sowie auf Messen und Ausstellungen.
Diese Marktüberwachung dient der Sicherheit der Verbraucher vor gefährlichen Produkten und stellt sicher, dass gefährliche Produkte nicht auf den Markt gelangen oder rechtzeitig vom Markt genommen werden. Die Marktaufsicht dient außerdem dem Schutz von Herstellern sicherheitskonformer Produkte vor der Konkurrenz durch Anbieter mangelhafter Produkte.
Für mehr Sicherheit auf den Straßen und zum Schutz der Umwelt kontrollieren die Gewerbeaufsichtsämter die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für das Fahrpersonal und überwachen die Transportvorschriften für gefährliche Güter in den Betrieben.
Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt überprüfen die Regierungen / die Gewerbeaufsichtsämter störfallgefährdete Betriebe, kontrollieren die überwachungsbedürftigen Anlagen und überwachen den Transport und die Verwendung von Sprengstoff.
Zum Schutz von Patienten und Beschäftigten beaufsichtigen die Regierungen / die Gewerbeaufsichtsämter das Inverkehrbringen und die Verwendung von Medizinprodukten und Röntgenanlagen in Arztpraxen und Krankenhäusern.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für die Messung von Schadstoffen und physikalischen Einwirkungen in den Betrieben zuständig. Es untersucht auch Proben auf deren Gehalt an gefährlichen Stoffen bzw. technische Geräte auf deren Sicherheit (Laboruntersuchungen) und unterstützt so die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen.
Im Bereich der Marktüberwachung unterstützt es die Gewerbeaufsicht durch die Untersuchung von Geräten und Maschinen, von Sport- und Freizeitgeräten sowie Spielzeug im Hinblick auf die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen.
Status 10.10.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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