Description
Die seit 2006 gültige Düngeverordnung schreibt die jährliche Erstellung eines Nährstoffvergleiches vor. Die Vergleiche müssen auf der Basis von Flächenbilanzen oder aggregierten Schlagbilanzen durchgeführt werden. Für Stickstoff und Phosphat ist jährlich bis zum 31. März ein betrieblicher Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr zu erstellen. Die jährlich zu erstellenden Vergleiche sind dann zu einem mehrjährigen Nährstoffvergleich, der für Stickstoff drei Jahre und für Phosphor sechs Jahre umfasst, fortzuschreiben.
Als Düngejahr kann das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr gewählt werden. Der gewählte Bezugszeitraum sollte dann jedoch beibehalten werden. Kommt es dennoch zu einem Wechsel, so ist darauf zu achten, dass keine Zeitlücke entsteht, für die kein Nährstoffvergleich vorliegt.
Die Vorgaben der Düngeverordnung werden im Rahmen von Invekos- und Cross Compliance Kontrollen geprüft. Es wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Vergleich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt wird. Ein Verstoß führt zu Kürzungen der Betriebsprämie, der Ausgleichszulage und den Agrarumweltmaßnahmen z. B. Kulap.
Nach der Düngeverordnung werden auch die Ergebnisse der Nährstoffvergleiche bewertet. Der Bilanzüberschuss des Durchschnitts der letzten drei Jahre für Stickstoff beziehungsweise der letzten sechs Jahre für Phosphat darf bestimmte Werte nicht übersteigen. Die Aufzeichnungen der zurückliegenden Jahre müssen im Kontrollfall greifbar sein.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten im Internet das kostenlose, einfach zu bedienende Programm Nährstoffbilanz Bayern zur Verfügung (Link siehe unter "Online Verfahren"). Als Landwirt erhalten sie nach Eingabe der Betriebsnummer und der gleichen PIN wie bei HI-Tier, ZID und dem Mehrfachantrag-Online Zugang zum Programm. Um mühsame Eingaben zu ersparen, werden automatisch die Flächen- und Tierdaten des Mehrfachantrages eingespielt. Übertragungsfehler sind somit ausgeschlossen. Es müssen dann nur noch der Zu- und Verkauf von mineralischen und organischen Düngemitteln sowie die Abfuhr von Ernteprodukten eingetragen werden wobei die Menüführung bedienerfreundlich und selbsterklärend gestaltet ist. Für Betriebe mit Biogasanlagen werden die Erfassungsmasken automatisch so angepasst, dass die notwendigen Angaben schnell zu erfassen sind. Sie können jedoch die Berechnung im Internet auch von Mitarbeitern des LKP oder des LKV durchführen lassen, nachdem sie eine entsprechende Vollmacht erteilt haben, die sie auch auf der Internetseite finden.
Das Ergebnis der Berechnung wird in einer Datenbank der Landesanstalt für Landwirtschaft gespeichert. Das hat den Vorteil, dass eingegebene Daten nicht verloren gehen und für weitere Berechnungen wieder aufgerufen werden können. Natürlich ist auch ein formgerechter Ausdruck der Bilanz und der Ausgangsdaten zur Vorlage bei Kontrollen oder Antragstellungen möglich. Wenn der Landwirt dieses Programm jährlich zur Berechnung des Nährstoffvergleiches verwendet, werden die notwendigen mehrjährigen Berechnungen automatisch durchgeführt und falls mal etwas verloren geht, ist ein erneuter Ausdruck jederzeit möglich (Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren). Auf die gespeicherten Daten hat nur der Landwirt selbst oder sein Bevollmächtigter Zugriff, kein Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, kein Kontrollteam und kein Ministerium. Die Landesanstalt für Landwirtschaft greift auf die Daten ausschließlich für anonymisierte statistische Auswertungen zu.
Auskünfte bei allen Fragen zum Programm Nährstoffbilanz Bayern erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.