Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist u. a. auch eine Aufgabe der Gemeinde, soweit sich die Regelung auf Straßen und Verkehrsflächen bezieht, die nicht Kreis-, Staats- oder Bundesstraße oder Bundesautobahn ist.
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In den Aufgabenbereich der Kommunen fallen insbesondere die Schulwegsicherheit, Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen, Baustellen, Beschilderung und Parkerleichterungen für Behindertenparkplätze und für Handwerksbetriebe u.ä..
Näheres hierzu finden Sie unter den entsprechenden Stichworten bzw.- soweit vorhanden - auf den Internet-Seiten Ihrer jeweiligen Gemeinde. Wenn Sie auf der linken Seite unter "Lokalisierung" Ihren Wohnort oder den sonst gewünschten Ort eingeben, werden - soweit gepflegt - nähere Informationen der Gemeinde angezeigt. Im rechten Fenster unter "Für Sie zuständig" finden Sie u.a. einen Link zur Website der Behörde.
Status 05.12.2011
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