Klärschlamm gilt als Abfall zur Verwertung.
Description
Klärschlamm wird entweder durch Verbrennen thermisch verwertet (Sekundärbrennstoff) oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht (Sekundärrohstoffdünger). Die thermische Verwertung kann in Müllheizkraftwerken, Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen, Kohlekraftwerken oder Zementwerken erfolgen.
Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung unterliegt den Anforderungen der Klärschlammverordnung. Wegen der Funktion des Klärschlamms als Schadstoffsenke der Abwasserreinigung ist es das Ziel der Staatsregierung, die Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft aus Gründen des vorsorgenden Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes mittelfristig zu beenden.
Die Deponierung von Klärschlamm ist mit Inkrafttreten der Deponieverordnung am 01.06.2005 nicht mehr möglich.
Genauere Informationen zur Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage, an die Sie angeschlossen sind, erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt (= Kreisverwaltungsbehörden). Geben Sie hierzu links Ihren Wohnort ein, so erhalten Sie Anschrift und Telefonnummer der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Status 25.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"