Bei Teilungsvermessungen werden neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt. Teilungsvermessungen führt das zuständige staatliche Vermessungsamt aufgrund eines Vermessungsantrags durch.
Description
Teilungsvermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt werden.
Teilungsvermessungen führt das zuständige staatliche Vermessungsamt aufgrund eines Vermessungsantrags durch. Bei der Teilungsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen der beteiligten Grundstückseigentümer neu festgelegt und durch Abmarkung (z.B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert.
Für eine Grundstücksteilung ist keine Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich. Mit der Grundstücksteilung dürfen jedoch keine den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widersprechende Verhältnisse entstehen.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Gebiet das zu teilende Grundstück liegt.
Nach der amtlichen Teilungsvermessung erstellt das Vermessungsamt einen Fortführungsnachweis, in dem die Veränderungen im Liegenschaftskataster (z.B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert werden. Dieser wird dem Notar zur Beurkundung des Grundstücksgeschäfts zugesandt. Anschließend trägt das Grundbuchamt die Eigentumsänderung in das Grundbuch ein.
Fees
- siehe "Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm)"
Status 30.11.2011
Responsible for editing: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"