Bewohnerparkausweis; Ausstellung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Description
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung"; vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Personenkreis nur sog. "Kurzzeitparken" möglich bleibt. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Prerequisites
tatsächlicher Wohnsitz und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
Required documents
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Meldebestätigung
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Personalausweis oder Reisepass
Fees
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Fees, Bavaria-wide:
10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr der Geltungsdauer
Status: 01.08.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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- Online transactions, Bavaria-wide
- Online transactions, locally limited
- Form, Bavaria-wide
- Form, locally limited
- Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
- Legal bases, Bavaria-wide
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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