Öko-Audit / EMAS-Zertifikat; Registrierung und Beratung

Unternehmen, die über ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung (EMAS = Eco Audit and Management Scheme) und eine geprüfte Umwelterklärung verfügen, können sich registrieren lassen und erhalten für ihre freiwilligen Umweltleistungen ein EMAS-Zertifikat (Umweltzeichen). Dieses Umweltzeichen darf u. a. auf Briefbögen oder Broschüren des Unternehmens angebracht werden.

Description

Der Vorteil eines Umweltmanagementsystems liegt zum einen darin, dass Prozesse und Abläufe insbesondere bezüglich des Ressourcenverbrauchs und Abfall/Abwasseranfalls genauer untersucht und damit optimiert werden können, was regelmäßig zur Kosteneinsparung führt. Zum anderen kommen Unternehmen, die nach der EMAS-Verordnung registriert sind, in den Genuss von Erleichterungen beim Vollzug des Umweltrechts, die die Bayerische Staatsregierung diesen Unternehmen als Gegenleistung für die übernommene Eigenverantwortung gewährt (z.B. Erleichterungen bei Berichts- und Dokumentationspflichten, Überwachungen oder behördlichen Kontrollen - Stichwort: Deregulierung/Substitution).

Um zu einer EMAS-Registrierung zu gelangen, muss das Unternehmen ein betriebliches Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung einrichten und zur Information der Öffentlichkeit über das Umweltmanagementsystem eine sogenannte Umwelterklärung verfassen. Ein externer unabhängiger Umweltgutachter prüft, ob die Angaben in der Umwelterklärung korrekt und die übrigen Voraussetzungen nach der EMAS-Verordnung eingehalten sind. Ist dies der Fall, erklärt er die Umwelterklärung für gültig (sog. Validierung). Die Validierung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Standortregister nach der EMAS-Verordnung.

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Aufbau umweltorientierter Betriebsstrukturen zu erleichtern, wurde das Bayerische Umweltberatungs- und Auditprogramm entwickelt. Aus Mitteln dieses Programms wird beispielsweise die Durchführung betrieblicher Umweltberatungen gefördert. Fachliche und rechtliche Informationen hierzu sind u. a. beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), bei den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern erhältlich.

Requirements

Voraussetzung für die Eintragung in das Standortregister sind die Bestätigung eines zugelassenen Umweltgutachters, dass die Anforderungen nach der EMAS-Verordnung eingehalten werden, sowie ein Antrag bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, die in Bayern zuständig für die Registrierung sind.

Deadlines

Der Prozess von Eintritt in EMAS bis zur Errichtung eines Umweltmanagementsystems und zum Verfassen einer Umwelterklärung dauert rund ein Jahr. Umwelterklärungen sind nach der Verordnung längstens in einem Abstand von drei Jahren zu erstellen.

Fees

  • Kosten fallen an für die Umweltbetriebsprüfung durch den externen Umweltgutachter sowie für die Eintragung in das Standortregister.

Status 21.05.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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