Die Landratsämter und kreisfreien Städte bilden Rechtsreferendare im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes in der Station "Öffentliche Verwaltung" aus.
Description
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und Verwaltung vertraut zu machen. Am Ende der Ausbildung soll der Rechtsreferendar in der Lage sein, in der Rechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein.
Ein Teil der Ausbildung der Rechtsreferendare findet in der öffentlichen Verwaltung statt. Die Landratsämter und kreisfreien Städte ermöglichen in dieser sogenannten Verwaltungsstation im Rahmen der praktischen Ausbildung Einblicke in viele Aufgabenfelder der Behörde.
Rechtsreferendare werden während ihres Ausbildungsaufenthalts in verschiedenen Abteilungen eingesetzt und mit praktischen Aufgabenstellungen betraut. Die Betreuung der Ausbildung erfolgt in der Regel durch die juristischen Staatsbeamten und Abteilungsleiter des Landratsamtes bzw. durch Mitarbeiter der kreisfreien Städte, die die Befähigung zum Richteramt haben.
Requirements
Voraussetzung für einen praktischen Ausbildungsaufenthalt bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt ist die Zuweisung durch die zuständige Regierung. Die Regierung ist für die Verwaltungsstation der Rechtsreferendare die personalverwaltende Stelle.
Status 12.03.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"