Grundstücksangelegenheiten (kommunal)

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Description

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Aus kommunalrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass Grundstücke nicht unter Wert veräußert werden. Im Einzelfall kann es zu einer Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen kommen.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Status 13.07.2011

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