Description
Von einigen Gütern, die im Rahmen des Warenverkehrs transportiert werden, gehen erhebliche Risiken für Fahrpersonal, Allgemeinheit, Umwelt und Rettungskräfte aus. Unfälle können hier unter Umständen zu Katastrophen führen.
Gefährliche Güter sind z.B. brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffe, Chemikalien, Krankenhausabfälle oder infektiöses Material. Für den Transport dieser Güter existieren daher besondere Vorschriften.
Die Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung der Vorschriften aller Verkehrsträger im Unternehmen zuständig, im Mittelpunkt steht jedoch der Transport auf der Straße (GGVS).
Gefährliche Güter müssen sicher verpackt, nach ihren Gefahreneigenschaften gekennzeichnet (z.B. Explosivstoffe, Druckgase, brennbare Flüssigkeiten) und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden.
Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher oder besonders gefährliche Güter befördern, verladen, versenden, etc., müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der für diese Aufgabe speziell geschult ist. Innerhalb der Betriebe überwacht die Gewerbeaufsicht die Einhaltung der Beförderungsvorschriften und trägt damit verantwortlich zum Schutz der Öffentlichkeit und der Umwelt bei.
Die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen ist
- fachliche Ansprechstelle der von den Betrieben zu bestellenden Gefahrgutbeauftragten
- berät die am Gefahrguttransport beteiligten Personengruppen, wie z.B. Absender, Beförderer, Fahrzeugführer etc.
- überwacht die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten in den Betrieben.