Eltern- und Familienbildung

Der Bedarf an Information, Rat und Unterstützung in Fragen der Erziehung ihrer Kinder hat bei den Eltern wesentlich zugenommen. Eltern brauchen deswegen Hilfe bei ihrer Erziehungsaufgabe. Eltern- und Familienbildung hat das Ziel, Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen. Gemäß den Forderungen des § 16 Sozialgesetzbuch VIII dient die Eltern- und Familienbildung der grundsätzlichen Stärkung der Erziehungskraft der Familie. Dabei sollen die Angebote sich an alle Eltern richten, niedrigschwellig sein und präventiv wirken. Wichtig ist insbesondere die Vernetzung der Angebote vor Ort, um ein übersichtliches und aufeinander bezogenes Eltern- und Familienangebot zu gestalten.

§ 16 Sozialgesetzbuch VIII

Related issues

Status 21.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Leistungsbeschreibung aus der Sozialfibel
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.