Eisenbahnen des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs; Genehmigung

Nichtbundeseigene Eisenbahnen unterliegen der Landesaufsicht. Ohne eine Genehmigung dürfen weder Eisenbahnverkehrsleistungen erbracht noch eine Eisenbahninfrastruktur betrieben werden.

Description

Unter die Genehmigungstatbestände fallen:

  • Planfeststellung, Plangenehmigung
  • Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmer / Eisenbahninfrastrukturbetreiber
  • Betriebseröffnung
  • Erlaubnis zur Personenbeförderung
  • Weiterführungsgenehmigung
Eine technische Abnahme oder eine Prüfung der Fachkunde der verantwortlichen Person erfolgt auf Veranlassung der Regierung durch den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht.

Requirements

Eine Planfeststellung / Plangenehmigung kann erteilt werden, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen und widerstreitende öffentliche bzw. private Belange im Rahmen einer Abwägung überwunden werden können. Ansonsten ist die Erteilung einer Genehmigung möglich, wenn der Unternehmer zuverlässig ist, erforderliche öffentlichrechtliche Gestattungen vorliegen, die Anlage und / oder Fahrzeuge diesen Gestattungen entsprechen, durch eine Abnahme festgestellt ist, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist und ein Oberster Betriebsleiter / Eisenbahnbetriebsleiter mit Stellvertreter bestellt ist.

Deadlines

Keine

Required documents

  • Planfeststellung: Planunterlagen mit Erläuterungsberichten
  • Grunderwerbsverzeichnis

    aus denen die jeweils betroffenen Belange ersichtlich sind

  • Weitere Angaben zur Genehmigung für Eisenbahnen

    Angaben zu Gleisbetreiber (natürliche oder juristische Person, Verantwortlicher), zur Gleisinfrastruktur (Lageplan, technische Gleisangaben, eingesetzte Fahrzeuge), Art der Bedienung (eigen oder fremdbedient; ggf Gefahrgut)

Fees

  • Plangenehmigung / Planfeststellung: zwischen 0,5 und 6 o/oo der Herstellungskosten
    Sonstige Eisenbahnaufsicht: 25 bis 12.000 €

Status 13.01.2012

Responsible for editing: Regierung der Oberpfalz

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