Die in Bayern seit Herbst 2006 bestehende Härtefallkommission stellt ein Gremium anerkannter Fachleute dar, das sich eine Meinung darüber bilden soll, ob die Anwendung des geltenden Ausländerrechts in bestimmten Einzelfällen zu einer dringenden persönlichen oder humanitären Härte führt, die eine weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt.
Description
Die Härtefallkommission kann, wenn ihrer Meinung nach dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, ein Härtefallersuchen an das Bayerische Staatsministerium des Innern richten.
Gemäß § 2 HFKomV besteht die Kommission aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind und keinen Anspruch auf Ersatz von Auslagen oder Verdienstausfall haben, und einem Vertreter des Staatsministeriums, der vorbehaltlich § 9 HFKomV nicht stimmberechtigt ist. Die Kommission hat einen Vorsitzenden, der auf Vorschlag des Staatsministeriums des Innern von den Mitgliedern gewählt wird (§ 2 Abs. 3 HFKomV).
Einzelheiten dazu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Status 28.10.2011
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