Die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen führt Untersuchung von Arbeitsunfällen, Schadensfällen an Betriebsanlagen und Einrichtungen durch. Im Rahmen der Gutachtertätigkeit für Berufskrankheitsverfahren für die Unfallversicherungsträger werden ebenfalls Ermittlungsverfahren durchgeführt. Zweck ist die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen durch Gewinnung neuer Erkenntnisse.
Description
Der Gewerbeaufsicht vorliegende Anzeigen über Arbeitsunfälle und Schadensfälle an Betriebsanlagen und Einrichtungen werden auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geprüft.
Zur Bewertung der Ursachen für einen Arbeitsunfall, einen Schadensfall oder der dem Unfallversicherungsträger gemeldeten Berufskrankheiten- Verdachtsanzeige und der sich daraus ergebenden Anforderungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen, ist vielfach eine Besichtigung und Begutachtung durch die Gewerbeaufsicht vor Ort erforderlich.
Die Gewebeaufsicht wirkt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf eine zukünftigen Vermeidung vergleichbarer Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten, hin.
Status 10.10.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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