Baugenehmigungsverfahren; Vereinfachtes

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren, in dem die Bauaufsichtsbehörde nur bestimmte baurechtliche Vorschriften prüft.

Description

Im "herkömmlichen" Genehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO) wird ein Bauvorhaben auf seine Übereinstimmung mit allen baurechtlichen Anforderungen geprüft. Die Baugenehmigung bestätigt dem Bauherrn verbindlich, dass sein Vorhaben diesen Vorschriften entspricht.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) prüft die Bauaufsichtsbehörde hingegen nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen, nämlich

  • die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z. B., ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
  • seine Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (z. B. einer Gestaltungssatzung),
  • beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht
  • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn die Baugenehmigung eine andere Gestattung ersetzt oder diese andere Gestattung wegen der Baugenehmigung entfällt (z. B. Denkmalschutzrecht, wenn beispielsweise in der Nähe eines Baudenkmals gebaut wird, die dafür aber an sich erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wegen der Baugenehmigungspflicht entfällt).

Für die Beachtung aller übrigen Anforderungen sind der Bauherr und die von ihm am Bau Beteiligten (z. B. der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.

Requirements

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben, außer für Sonderbauten, durchgeführt.

Required documents

  • Gleiche Unterlagen wie im normalen Baugenehmigungsverfahren

    Das sind insbesondere der Bauantrag, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen usw.

Fees

  • Für eine Baugenehmigung, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 1 - 2,5  v. T. (wenn sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet) bzw. 2 - 3,5  v. T. (wenn sich das Bauvorhaben im Innenbereich oder im Außenbereich befindet) der Baukosten erhoben.

Status 24.10.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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