Förderung kultureller Projekte in den verschiedensten Maßnahmebereichen in ganz Bayern.
Description
Der Kulturfonds wurde 1996 aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet. Er ist Bestandteil der Offensive Zukunft Bayern, mit der die Staatsregierung wichtige Impulse u.a. zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat geben will. Die erforderliche Koordinierung und Durchführung der Vorarbeiten bis zur Vorlage entscheidungsreifer Fördervorschläge obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Über die Verwendung der Erträge entscheidet der Ministerrat bei Anträgen mit einem Förderbetrag über 25.000 €; das Konzept der Staatsregierung wird anschließend dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zur Beratung sowie dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zur Billigung vorgelegt.
Das Fördergebiet umfasst das gesamte Gebiet des Freistaats Bayern. Maßnahmen in München und Nürnberg können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Aus dem Kulturfonds können Zuwendungen entweder als Investitions- und Projektzuschüsse (in der Regel aber keine Betriebszuschüsse) oder (auch ergänzend zu einem Zuschuss) in Form von zinsgünstigen Darlehen gegeben werden. Bei regelmäßig durchgeführten Projekten können Zuschüsse grundsätzlich lediglich als Anschubfinanzierungen gewährt werden. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überörtlicher Bedeutung sein.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (sog. Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Es besteht aber die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen einem vorzeitigen Maßnahmebeginn auf Antrag zuzustimmen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gibt es folgende Förderbereiche:
Theaterbereich:
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten (sofern keine Förderung über FAG-Mittel erfolgt)
- Projektförderung
Museumsbereich:
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Museen
- Projektförderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen
Förderung der zeitgenössischen Kunst:
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von sog. "Künstlerhäusern"
- Förderung von Ausstellungen, Symposien und ähnlichen Projekten
- Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstler
Musikpflege:
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
- Förderung von Projekten und Veranstaltungen insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung
Laienmusik:
- Zuschüsse für Investitionen beim Bau/Ausbau von Veranstaltungs- und Probenräumen für Laienmusikvereine
-Förderung geeigneter Einzelprojekte
Denkmalschutz und Denkmalpflege:
Förderung der Instandsetzung herausragender Baudenkmäler
Archive, Bibliotheken, Literatur:
- Förderung von Projekten und Investitionen bei Bibliotheken und Archiven
- Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege
Heimatpflege:
- Förderung von Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele
- Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege
- Förderung sonstiger geeigneter Projekte
Internationaler Ideenaustausch:
Zuschüsse zur Förderung internationaler Begegnungen
Weitere kulturelle Veranstaltungen und Projekte:
Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte im kulturellen Bereich
Deadlines
Die vollständigen Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung bei der jeweils zuständigen Regierung einzureichen. Die Antragsvorlage kann während des gesamten Jahres erfolgen. Letzter Termin für die Entgegennahme der Anträge ist jeweils der 1.11. des Vorjahres.
Status 14.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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