Gewerbeaufsichtsämter
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben ein breites Aufgabenspektrum, das vom Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bis zu Verbraucherschutzthemen, wie der Produkt- und Chemikaliensicherheit reicht.
Das Aufgabenspektrum lässt sich in folgende Gebiete untergliedern:
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz)
Hier steht der Schutz der Beschäftigten vor Unfallgefahren am Arbeitsplatz und arbeitsbedingten Erkrankungen im Vordergrund. Durch Überwachung und Beratung der bayerischen Betriebe sorgt die Staatliche Gewerbeaufsicht im Innen- und im Außendienst für gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen. Neben den klassischen Risiken wie Maschinen, Anlagen oder Gefahrstoffen gilt es, die Beschäftigten auch vor neuen Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken zu schützen. So kommt es aufgrund der veränderten Arbeitswelt auch immer häufiger zu psychischen Fehlbelastungen und daraus resultierenden Krankheiten, die ihre Ursache in Arbeitsverdichtungen, Zeitdruck oder Informationsüberflutung haben. Aufgrund der hohen Kosten, die ein unzureichender Arbeitsschutz für die Systeme verursacht, hat diese Aufgabe neben der menschlichen auch eine wirtschaftliche Dimension. Eine der Lösungen, die die bayerische Gewerbeaufsicht zur Bewältigung dieser Probleme bietet, ist das Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS. Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht gehört deshalb auch die Beratung bayerischer Unternehmen bei der Einführung dieses Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage des Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzepts OHRIS, die Prüfung des Systems und dessen Zertifizierung.
Verbraucherschutz
Die Gewerbeaufsicht besitzt auch Funktion als Marktaufsichtsbehörde im gemeinsamen Binnenmarkt.
Dabei ist es ihre Aufgabe, durch Beratung und Kontrolle die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen für die in Verkehr gebrachten Produkte (ohne Lebensmittel) sicher zu stellen. Der Verbraucher soll umfassend vor unsicheren Produkten geschützt werden, die einheimische Wirtschaft vor der Konkurrenz durch Importprodukte, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Gewerbeaufsicht sorgt auch für die Sicherheit der Verbraucher im Umgang mit Chemikalien: Sie überwacht u. a. den Chemikalienhandel auf die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften hin, insbesondere zur Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien oder die Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Chemikalien und Erzeugnisse.
Schutz der Bevölkerung
Zahlreiche Aktivitäten der Gewerbeaufsicht dienen dem Schutz der Bevölkerung insgesamt. So überwacht die Gewerbeaufsicht z.B. Anlagen mit erhöhtem Risiko auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, darunter auch Anlagen, die unter das Störfallrecht fallen. Sie kontrolliert außerdem den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, die Beförderung gefährlicher Güter, die Einhaltung der Betriebsvorschriften für aktive Medizinprodukte und Röntgeneinrichtungen oder die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern von Lastkraftwagen und Omnibussen.
Die Gewerbeaufsichtsämter sind fachaufsichtlich der Abteilung für Arbeitsschutz und Produktsicherheit im im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unterstellt.
www.stmas.bayern.de