Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Für Fahrer und Beifahrer von Lastkraftwagen und Omnibussen bestehen zu ihrem Schutz und im Interesse der Sicherheit im Straßenverkehr besondere Vorschriften. Diese gelten im Bereich der Europäischen Union einheitlich. Sie regeln u.a. die zulässige tägliche und wöchentliche Lenkzeit, die mindestens einzulegenden Fahrtunterbrechungen sowie die tägliche und wöchentliche Ruhezeit des Fahrpersonals. Ferner gibt es Bestimmungen über die Aufzeichnungen der Lenkzeiten einschließlich deren Unterbrechungen sowie der Ruhezeiten (Kontrollgerät oder - bei Fahrzeugen mit über 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zul. HM handschriftliche Aufzeichnungen). Fahrpersonal darf außerdem nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden.

Regierungen - Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht)

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 11.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Leistungsbeschreibung aus der Sozialfibel
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.