Lohnsteuerkarte / ELStAM; Änderung der Steuerklasse

Ihre Lohnsteuerklasse kann sich, z. B. durch Heirat ändern.

Description

Arbeitnehmer werden in Lohnsteuerklassen eingestuft. Ein alleinverdienender unverheirateter Arbeitnehmer erhält die Steuerklasse I. Wenn er verheiratet ist erhält er die Steuerklasse III. Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer kommt für jeden grundsätzlich die Steuerklasse IV in Betracht. Unter Umständen ist es jedoch nach der Heirat günstiger, wenn einer der Ehegatten die Steuerklasse III erhält und der andere Ehegatte die Steuerklasse V.

Im ELStAM-Verfahren (ELStAM = Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird eine Heirat von den Meldebehörden an die Datenbank der Finanzverwaltung gemeldet. Aufgrund dieser Änderungsmitteilung wird beiden Ehegaten programmgesteuert jeweils die Steuerklasse IV zugeteilt. Auf Antrag kann jedoch auch die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor (§ 39 f EStG) gewählt werden. Der Faktor ist jedes Jahr neu zu beantragen.

Die Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen.

Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, weil zum Beispiel die Ehegatten dauernd getrennt leben und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen sind.

Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.

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  • Lohnsteuerkarte(n)

Legal bases

Remedy

Einspruch

Status: 08.04.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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