Kommunaler Entwicklungsprozess nach den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung
Description
In der in der Konferenz von Rio de Janeiro 1992 verabschiedeten Agenda 21 werden die Kommunen aufgefordert, im Dialog mit ihren Bürgern ein Entwicklungsprogramm für das 21. Jahrhundert auszuarbeiten. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass bei der künftigen Entwicklung der Kommune Ökonomie, Ökologie und Soziales tatsächlich miteinander verbunden und in Einklang gebracht werden. Außerdem ist eine wirksame Beteiligung der Bürger an diesem Entwicklungsprozess vorgesehen. Bei der kommunalen Agenda 21 handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, für deren Erfüllung keine verbindlichen Regeln aufgestellt wurden. Die Mehrheit der kreisfreien Städte und Landkreise arbeitet an einem Agenda-Prozess. Dieser sieht in der Regel vor, dass nach einem Einleitungsbeschluss und einer Auftaktveranstaltung Arbeitsstrukturen (Agenda-Beauftragter, Agenda-Beirat, Arbeitsgruppen) eingerichtet werden, die ein Leitbild und ein Aktionsprorgramm erarbeiten und möglichst früh Umsetzungprojekte vorschlagen. Über die Durchführung entscheiden die kommunalen Gremien im regulären Verfahren.
Requirements
Politische Unterstützung, intensive Öffentlichkeitsarbeit; fachliche Unterstützung auch durch die "KommA21 Bayern" am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
Status 29.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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