Ausländerstudium

Ausländische Studierende nutzen in großem Umfang die Möglichkeit, sich an bayerischen Hochschulen einzuschreiben.

Description

An einer bayerischen Hochschule zu studieren, ist für eine Vielzahl ausländischer Studierender attraktiv: In den vergangenen Jahren war im Durchschnitt jeder Zehnte Studierende an den bayerischen Hochschulen ausländischer Herkunft. Insbesondere die stetig steigende Zahl der Studiengänge, die mit den Abschlussgraden „Bachelor“ und „Master“ abschließen, macht ein Studium in Bayern für ausländische Studierende reizvoll.

 

Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit, an einer bayerischen Hochschule ein sog. „Double Degree“ zu erhalten. Diese Doppelstudiengänge, die dem Studierenden ermöglichen, zwei Abschlüsse – von einer ausländischen Hochschule und von einer bayerischen Hochschule –  zu machen, werden in über 300 Studiengängen angeboten. Einen solchen Doppelabschluss zu erlangen,  bedeutet für bayerische und ausländische Studierende eine Erhöhung ihrer Qualifikation und damit ihrer Chancen auf dem internationalen Markt.

 

Requirements

Voraussetzungen für die Einschreibung an einer Hochschule in Bayern sind u.a.

  • die für das Studium erforderliche Qualifikation (Vorbildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, müssen als der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt werden),
  • Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse,
  • eine Zulassung, sofern der entsprechende Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Zulassungsantrag grundsätzlich unmittelbar an die Hochschule zu richten, an der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt ist. Eine Ausnahme gilt insoweit für die Staatsexamensstudiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, soweit die Zulassung für das 1. Fachsemester beantragt wird: Ausländer oder Staatenlose, die Deutschen gleichgestellt sind oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Bildungsinländer“), müssen ihren Zulassungsantrag an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.hochschulstart.de bei dem Punkt „Ausländische Bewerber/innen“.

 

Voraussetzungen für die Einschreibung an einer Hochschule in Bayern sind u.a.

·           die für das Studium erforderliche Qualifikation (Vorbildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, müssen als der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt werden),

·           Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse,

·           eine Zulassung, sofern der entsprechende Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Zulassungsantrag grundsätzlich unmittelbar an die Hochschule zu richten, an der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt ist. Eine Ausnahme gilt insoweit für die Staatsexamensstudiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, soweit die Zulassung für das 1. Fachsemester beantragt wird: Ausländer oder Staatenlose, die Deutschen gleichgestellt sind oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Bildungsinländer“), müssen ihren Zulassungsantrag an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.hochschulstart.de bei dem Punkt „Ausländische Bewerber/innen“.

 

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sollen in der Regel bereits im Herkunftsland erworben werden. Möglichkeiten zum Besuch von Deutsch-Sprachkursen bestehen zuweilen an den Hochschulen des Herkunftslandes sowie an den deutschen Kulturinstituten und Goethe-Instituten im Ausland.

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Status 26.03.2012

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