Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Im Rahmen dieser auf den Spannungs- und Verteidigungsfall bezogenen Gesamtverteidigung versteht man unter ziviler Verteidigung alle nichtmilitärischen Maßnahmen der Verteidigung.
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Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Bei dieser so genannten Gesamtverteidigung im Rahmen des Spannungs- und Verteidigungsfalls wird zwischen der militärischen und der zivilen Verteidigung unterschieden.
Die zivile Verteidigung umfasst dabei alle nichtmilitärischen Maßnahmen der Verteidigung und betrifft insbesondere die folgenden vier Hauptaufgabenbereiche:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt
- Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz)
- Versorgung von Zivilbevölkerung und Streitkräften mit Gütern und Leistungen
- Unterstützung der Streitkräfte
In die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der zivilen Verteidigung sind dementsprechend alle Aufgabenbereiche der Verwaltung einbezogen, die im Hinblick auf den Spannung- und Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind. Die Länder und die dort befassten Stellen werden dabei im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig. In Bayern obliegt die Koordination der zivilen Verteidigung dem Staatsministerium des Innern.
Mit der grundlegend veränderten politischen und militärischen Lage in Europa ist eine konkrete militärische Bedrohung nicht mehr gegeben, mit entsprechenden Folgen für die auf den Spannungs- und Verteidigungsfall bezogenen Vorkehrungen für die Verteidigung. So wurden auch die Vorkehrungen für die zivile Verteidigung entsprechend angepasst.
Im Hinblick auf sonstige Bedrohungen erfolgen die Vorkehrungen zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland und deren Bevölkerung dementsprechend nicht im Rahmen der zivilen Verteidigung, sondern – losgelöst von den Gegebenheiten des Spannungs- und Verteidigungsfalls - auf Grundlage und in Weiterentwicklung vor allem der Strukturen und Ressourcen des Katastrophenschutzes und der polizeilichen Gefahrenabwehr.
Status 27.04.2012
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