Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

Junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht 27 Jahre alt sind, können zwischen mindestens 6 Monaten und längstens 24 Monaten ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) leisten. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, den Einsatzstellen, geleistet.

Das freiwillige soziale Jahr soll als soziales Bildungsjahr bei den Teilnehmern das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken sowie soziale und interkulturelle Erfahrungen vermitteln. Eine begleitende pädagogische Betreuung ist wesentlicher Bestandteil des FSJ. Deshalb sind Seminare mit zusammen mindestens 25 Tagen - bezogen auf einen 12-monatigen Dienst - gesetzlich festgelegt. Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen Pflicht.

Das FSJ kann nur bei einem zugelassenen Träger abgeleistet werden. Die Träger des FSJ sind auch verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der pädagogischen Begleitung.

Während des freiwilligen sozialen Jahres erhalten die Freiwilligen Urlaub, Taschengeld, evtl. freie Unterkunft und Verpflegung oder evtl. Kostenersatz. Die FSJ-Träger entrichten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung allein.

Außerdem bleibt für die Dauer des freiwilligen sozialen Jahres der grundsätzliche Anspruch auf Kindergeld erhalten sowie auf Waisenrente aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer, Hilfen für) und dem Gesetz zur Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

Träger des FSJ in Bayern: Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund, Bayerisches Rotes Kreuz, bfz gGmbH München, Bayerische Sportjugend im BLSV, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., BAG Spielmobile e.V., Der Paritätische, Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern, Internationaler Bund Johanniter-Unfall-Hilfe, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft FSJ, Kreisjugendring Miesbach, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Malteser Hilfsdienst, Stadt Forchheim

www.fsj.bayern.de

Status 22.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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