Lohnsteuerkarte / ELStAM; Berücksichtigung von Kindern

Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM).

Description

Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich automatisch in den ELStAM berücksichtigt.

Ein neu-geborenes Kind wird im Papierverfahren auf Antrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 bzw. 2012 von Ihrem Finanzamt eingetragen. Im elektronischen Verfahren wird das Kind nach Übermittlung der Meldedaten automatisch bei den ELStAM berücksichtigt.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch das Finanzamt die Zahl der Kinderfreibeträge gebildet.

Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011/2012 oder die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen.

Required documents

  • Lohnsteuerkarte(n), soweit Arbeitgeber noch Papierverfahren anwendet

Forms

  • Form, Bavaria-wide: Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013

    Den vereinfachten Antrag können Sie verwenden, wenn Sie den gleichen Freibetrag wie im Vorjahr auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, weil sich die Verhältnisse nicht geändert haben.

Remedy

Einspruch

Status: 11.12.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

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