Lohnsteuerkarte; Berücksichtigung von Kindern

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird die Zahl der Kinderfreibeträge eingetragen.

Description

Kinder, die zu Beginn des  Kalenderjahrs 2010 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurden grundsätzlich von der Gemeinde beim Ausstellen der Lohnsteuerkarte 2010 berücksichtigt.

Ein erst nach Ausstellung der Lohnsteuerkarte geborenes Kind wird auf Antrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 bzw. 2012 von Ihrem Finanzamt eingetragen.

Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 von den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres 2012 zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie erforderlichenfalls die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 von Ihrem Finanzamt ändern lassen.

Required documents

  • Lohnsteuerkarte(n)

Remedy

Einspruch

Status 18.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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