Ausländerwesen; Zuwanderungsgesetz und Richtlinien-Umsetzungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG) ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten, das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007.

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Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz - ZuwG) ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. In Art. 1 beinhaltet das ZuwG das Aufenthaltsgesetz, das das frühere Ausländergesetz aus dem Jahre 1991 abgelöst hat.

Inzwischen ist mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist, eine beachtliche Reform des Zuwanderungsgesetzes erfolgt.

Im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern finden Sie sowohl bei > Themen A-Z unter dem Stichwort > Ausländer, Flüchtlinge, Asyl und Zuwanderung als auch unter der Sparte > Lexikon der Innenpolitik und insbesondere unter der gesonderten Adresse www.zuwanderung.de weitere umfangreiche Informationen.

Status 28.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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