Orden- und Ehrenzeichen; Vorschlagsberechtigung der Landkreise und kreisfreien Städte

Vorschlagsberechtigung der Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte für staatliche Orden- und Ehrenzeichen

Description

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich mit aktiver Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel einen Zeitraum mindestens 15 Jahre umfassen.

Das Ehrenzeichen zeigt ein achtstrahliges weißes Malteserkreuz von einem grünen Lorbeerkranz umgeben. Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen.

Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Informationen zu weiteren Orden- und Ehrenzeichen, die in Bayern vergeben werden, finden Sie unter "Verwandte Themen".

Requirements

Jedermann kann bei dem jeweilig Vorschlagsberechtigten Anregungen auf Verleihung eines Ordens formlos einreichen.

Status 25.01.2012

Responsible for editing: Bayerische Staatskanzlei

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