Hochwassernachrichtendienst (Landkreis)

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Description

Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen.
In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.
Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (=Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.

Requirements

Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

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Status 01.02.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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