Spätaussiedler, berufliche Eingliederung

Spätaussiedlern wird die berufliche Eingliederung durch verschiedene Gesetzes- und Verwaltungsmaßnahmen ermöglicht. Dazu gehören insbesondere die Anerkennung ihrer Ausbildungsgänge, Zeugnisse, Befähigungsnachweise, Prüfungen und Diplome. Das Anerkennungsverfahren ist bei Behörden kostenfrei.

Prüfungen und Befähigungsnachweise, die Spätaussiedler bis zum 08.05.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 abgelegt oder erworben haben, sind anzuerkennen.

Prüfungen und Befähigungsnachweise, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind, sind ebenfalls anzuerkennen.

§ 10 Bundesvertriebenengesetz

Bayerische Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, der Justiz und für Verbraucherschutz, für Unterricht und Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regierungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern u.a.

Status 05.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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