Eichung von Messgeräten

Die Eichung ist die Prüfung von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen mit nachfolgender Stempelung durch einen nationalen Messdienst. Dieser nationale Messdienst wird in Deutschland gebildet durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer und die von ihnen anerkannten Prüfstellen. Geprüft werden Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z.B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden.

Description

Die Eichung ist die Prüfung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch einen nationalen Messdienst. Geeicht werden können nur zugelassene Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach den Anforderungen der Zulassung und der Eichordnung entsprechen. Hält das Gerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird es durch eine amtliche Stempelung zur Verwendung im eichpflichtigen Verkehr freigegeben.

Der nationale Messdienst zur Eichung von Messgeräten wird in Deutschland gebildet durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer und die von ihnen anerkannten Prüfstellen. Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

  • des Handels: z.B. Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis,
  • des Arbeits- und Umweltschutzes: z.B. Audiometer, Abgasmessgeräte und
  • der Polizei: z.B. Atemalkoholmessgeräte, Radarmessgeräte

Die staatlich anerkannten Prüfstellen prüfen Versorgungsmessgeräte, wie Elektrizitätszähler, Gaszähler, Wasser- und Wärmezähler. Über 120 verschiedene Messgerätearten unterliegen der Eichpflicht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den 23 Anlagen der Eichordnung. Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die in der Eichordnung geregelt sind.

Requirements

Geeicht werden können nur zugelassene Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach den Anforderungen der Bauartzulassung und der Eichordnung entsprechen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt bzw. vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht.

Deadlines

Die verschiedenen Messgerätearten haben unterschiedliche Eichgültigkeitsdauern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt bzw. vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht.

Forms

Fees

  • Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Eichkostenverordnung (EKV) geregelt (siehe "Weiterführende Links"). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt.

Status 20.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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