Beim Abbrennen von Feuerwerk sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher darf Feuerwerk in der Regel nur von Personen abgebrannt werden, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder Befähigungsscheines sind.
Description
Ziel ist es, Menschen und Sachen vor Gefahren durch Sprengstoffe, Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden.
Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.
Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder.
Requirements
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind unter anderem:
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der persönlichen Eignung, wie beispielsweise der körperlichen Eignung
- Nachweis der spezifischen Fachkunde, die auch ausreichende Kenntnisse der relevanten, in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften umfasst
- grundsätzlich Mindestalter von 21 Lebensjahren
Deadlines
Eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein kann nur erteilt werden, wenn alle Vor-aussetzungen erfüllt sind.
Required documents
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Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit
Erfolgt über Anfragen u. a. beim Bundeszentralregister, ggf. beim Gewerberegister, beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Polizei; bei Antragstellern, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des SprengG haben, auch die zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörde des jeweiligen Heimat-, Herkunfts-, Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaates
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Nachweis der persönlichen Eignung
beispielsweise körperliche Eignung
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Nachweis der spezifischen Fachkunde
umfasst auch ausreichende Kenntnisse der relevanten in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften
Fees
Die Kosten können stark variieren.
Für eine Erlaubnis nach § 7 Abs 1 SprengG kann z. B. eine Gebühr zwischen 102,26 Euro und 2.812,11 Euro anfallen.
Status 11.10.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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