Praxis an bayerischen Mittelschulen kann finanziell gefördert werden. Damit ist es möglich, einzelne Projetke mit Klassen oder Schülergruppen oder längerfristige Maßnahmen mit arbeitspraktischen Inhalten durchzuführen.
Description
Seit dem Jahr 2000 stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich Mittel für Praxis an Haupt-/Mittelschulen und Haupt-/Mittelschulen an sozialen Brennpunkten zur Verfügung.
Damit sind Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer – zu vergüten. Zusammen mit einer Lehrkraft sollen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten Projektes durch diese Fachkräfte so angeleitet werden, dass ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung entsteht. Dadurch soll ein Bezug zur Arbeits- und Berufswelt erreicht werden.
Nicht förderfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken (z. B. Sucht- und Gewaltprävention, Erlebnispädagogik, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte und dgl.).
Bitte beachten Sie, dass
- die zugewiesenen Mittel 2012 vorrangig für Mittelschulen an sozialen Brennpunkten gedacht sind
- für die Kofinanzierung von Maßnahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung nach §§ 33 und 421 SGB III für jeden Schulamtsbezirk gesondert Mittel bereitgestellt wurden
- sich die Mittelzuweisung auf das Haushaltsjahr 2012 bezieht – nicht auf das Schuljahr. Daraus ergibt sich, dass Projekte gefördert werden können, die bis spätestens 30. November 2012 abgeschlossen sind
- sich durch die Antragsstellung nicht automatisch ein Anspruch auf Mittelzuweisung ergibt
- nur Vergütungen für außerschulisches Personal (einschl. Reisekosten) förderfähig sind (nicht Sozialarbeiter oder sozialpädagogisches Personal).
- der Stundenlohn 40,00 € inkl. MWSt nicht überschreiten darf
- Materialkosten für das Projekt anderweitig zu finanzieren sind (z. B. Sachaufwandsträger, Sponsoren und dgl.)
- für Praxisklassen vorrangig die Förderung über den Europäischen Sozialfond zu prüfen ist (vgl. hierzu KM-Schreiben vom 14. Juli 2000 Nr. IV/2-s 7504-4768 348, Antragstellung bei der Regierung von Niederbayern).
Verwaltungsablauf:
- Antragsstellung durch die Schule mit Antragsformular direkt bei der zuständigen Regierung. Das zuständige Staatliche Schulamt erhält eine Kopie des Antrages zur Kenntnisnahme von der Schule.
- Bewilligungsbescheid: Die Höhe der Fördermittel wird durch einen Bescheid der Regierung zugesagt. Projektänderungen erfordern eine Rücksprache mit der Regierung. Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Eingang der Originalrechnung durch die Regierung direkt an den Experten (siehe Punkt 3 Geldfluss). Falls zugesagte Mittel nicht fristgerecht verbraucht werden, ist das der Regierung umgehend mitzuteilen, damit Gelder nicht verfallen, sondern anderen Schulen zugute kommen können.
- Geldfluss: Die Originalrechnungen der außerschulischen Experten/Einrichtungen sind bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Projektes mit Abzeichnung durch die verantwortliche Lehrkraft der Regierung vorzulegen und müssen hinsichtlich der berechneten Leistungen transparent sein. Pauschalrechnungen können nicht erstattet werden. Die genaue Angabe von Empfänger, Kontonummer und Bankleitzahl fördert eine zeitnahe Überweisung (siehe auch Punkt 2).
- Abschlussbericht: Ein Abschlussbericht (evtl. mit Bildmaterial) ist der Regierung spätestens vier Wochen nach Projektende vorzulegen.
Status 31.01.2012
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