Gartenbau - Fördermaßnahmen

Anträge für Zuschüsse oder Zinsverbilligungen bei Investitionen in Gartenbaubetrieben

Description

Gartenbaubetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen bei Investitionen erhalten. Anträge im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung können bei der Abteilung Gartenbau des zuständigen Amtes für Landwirtschaft und Forsten (Kitzingen, Fürth, Landshut oder Augsburg-Friedberg) gestellt werden. Förderfähig sind Investitionen bei Baumaßnahmen, technischen Einrichtungen und für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen im Wirtschaftsteil.

Requirements

Der Antragsteller muss einen Gartenbaubetrieb bewirtschaften. Für die Gewährung von Fördermitteln sind Einkommenshöchstgrenzen gültig. Maßnahmen dürfen erst mit vorheriger schriftlicher Zustimmung begonnen werden. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Antragsunterlagen können bei der Abteilung Gartenbau der Ämter für Landwirtschaft und Forsten  Kitzingen, Fürth, Landshut und Augsburg-Friedberg angefordert werden.

Deadlines

Die Maßnahmen dürfen erst nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Stelle begonnen werden. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Fees

  • keine

Legal bases

  • Richtlinien zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung

Status 29.09.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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