Anträge für Zuschüsse oder Zinsverbilligungen bei Investitionen in Gartenbaubetrieben
Description
Gartenbaubetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen bei Investitionen erhalten. Anträge im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung können bei der Abteilung Gartenbau des zuständigen Amtes für Landwirtschaft und Forsten (Kitzingen, Fürth, Landshut oder Augsburg-Friedberg) gestellt werden. Förderfähig sind Investitionen bei Baumaßnahmen, technischen Einrichtungen und für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen im Wirtschaftsteil.
Requirements
Der Antragsteller muss einen Gartenbaubetrieb bewirtschaften. Für die Gewährung von Fördermitteln sind Einkommenshöchstgrenzen gültig. Maßnahmen dürfen erst mit vorheriger schriftlicher Zustimmung begonnen werden. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsunterlagen können bei der Abteilung Gartenbau der Ämter für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Fürth, Landshut und Augsburg-Friedberg angefordert werden.
Deadlines
Die Maßnahmen dürfen erst nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Stelle begonnen werden. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Legal bases
-
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung
Status 29.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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- Online form, locally limited
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- Fees, locally limited
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