Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden dringend verbesserte und neue ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen benötigt. Um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, wie z. B. dem Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alter, Wohnen in der vertrauten und gewohnten Umgebung sowie der Finanzierbarkeit, haben sich verschiedene neue ambulante Wohn- und Betreuungsformen entwickelt.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflege- und betreuungsbedürftige ältere Menschen sollen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt ermöglichen. In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben bis zu zwölf Mieterinnen und Mieter, die alle Angelegenheiten des Zusammenlebens selbst regeln. Soweit die Mieterinnen und Mieter selbst dazu nicht in der Lage sind, wird dies durch ein sogenanntes „Angehörigengremium“ (Gremium der Selbstbestimmung) übernommen.
Ambulante Hausgemeinschaften Mit den ambulanten Hausgemeinschaften wird einerseits die Hoffnung verknüpft, im Alter nicht mehr alleine zu sein, andererseits spielt auch der Gedanke der gegenseitigen Hilfe eine Rolle. Ältere aktive Menschen leben miteinander in einem Haus. Die Mieterinnen und Mieter leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich und versorgen sich im Bedarfsfall gegenseitig, so dass sie bis an ihr Lebensende in der Hausgemeinschaft wohnen bleiben können.
Generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten Die Entwicklung von generationsübergreifenden Wohnformen für „Jung und Alt“ gewinnt an Bedeutung. Hier leben Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen.
Sonstige innovative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen Vermehrt etablieren sich sog. „Quartierskonzepte“. Diese Quartierskonzepte sehen ambulante und sozialraumorientierte Wohn- und Unterstützungsformen im Quartier vor, die von einer Begegnungsmöglichkeit für ältere Menschen bis hin zur Schaffung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft reichen können. Hier geht es vor allem auch um die Sicherstellung bzw. den Aufbau einer kleinteiligen Versorgungsinfrastruktur.
Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege - und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF)
Siehe auch Wohngemeinschaften für ältere Menschen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landratsämter und kreisfreie Städte, Koordinationsstelle Wohnen zu Hause www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/
www.wohnen-zu-hause.de
Status 29.11.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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