Von den Kommunen über die Länder und den Bund bis hin zu Europa: für Gesetzgebung und Verwaltung sind ganz verschiedene Ebenen zuständig. Alle haben ihre eigenen Haushalte. Dennoch wird zwischen Bund und Ländern, den Ländern untereinander, dem Land und seinen Kommunen sowie zwischen der Europäischen Union und den genannten Ebenen viel Geld bewegt.
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Bayern tritt für eine klare Trennung der Kompetenzen und eine klare Zuordnung der Finanzverantwortung ein, die auch für den Bürger durchschaubar ist - einfach, föderal und gerecht. Mit diesem Ziel vor Augen arbeitet das Finanzministerium stetig an der Verbesserung der Finanzverfassung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie des innerbayerischen Finanzausgleichs im Interesse einer angemessenen finanziellen Ausstattung der bayerischen Kommunen. Die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ab 2005 und die erste Stufe der Föderalismusreform waren wichtige Meilensteine auf diesem Weg. In der Föderalismuskommission II wurde eine Schuldengrenze im Grundgesetz beschlossen, mit der das Anwachsen des Schuldenbergs im Interesse nachfolgender Generationen gestoppt werden kann.
Das Finanzministerium setzt außerdem Akzente für eine nachhaltige Finanzmarkt- und Geldpolitik in Deutschland und Europa.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen (siehe "Weiterführende Links").
Status 09.11.2011
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