Die Nachrüstung und der Neubau von Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen wird gefördert.
Description
Mit der Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) soll die Nachrüstung bzw. der Neubau von Kleinklärananlagen mit biologischen Reinigungsstufen unterstützt werden.
Die Zuwendung für den Bau einer biologischen Reinigungsstufe beträgt 1.000 € für eine 4-EW-Anlage zuzüglich 150 € für jeden weiteren EW. Falls in Verbindung mit der biologischen Stufe eine Vorreinigung errichtet wird, kommen nochmals 400 € hinzu. Für die Erfüllung weitergehender Anforderungen können zusätzlich 300 € für eine 4-EW-Anlage und 30 € für jeden weiteren EW gewährt werden. (siehe unter "Fristen")
Requirements
Die Gemeinde muss in einem Abwasserentsorgungskonzept festlegen, dass der betreffende Ortsteil auf Dauer nicht an eine gemeindliche Kanalisation angeschlossen wird. Das Wasserwirtschaftsamt muss auf Grundlage dieses Abwasserentsorgungskonzeptes eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ausgesprochen haben. Nicht förderfähig sind Kleinkläranlagen für Gebäude, die zum Stichtag 01.01.2002 keinen Abwasseranfall hatten (Neubauten). Nicht förderfähig sind zudem Kleinkläranlagen, die vor dem 01.01.2002 mit biologischen Reinigungsstufen ausgerüstet wurden sowie Anlagen mit einer Ausbaugröße über 50 EW. (s. u.g. Frist)
Deadlines
Die "RZKKA 2010" sind befristet bis zum 31.12.2014.
Online transactions
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Förderung von Kleinkläranlagen (RZKKA-Online)
Die Anwendung RZKKA-Online unterstützt Grundstückseigentümer, Gemeinden, Private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) und die Bewilligungsbehörden im Verfahrensablauf zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) mit biologischer Reinigungsstufe.
Status 01.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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