Übertritt in eine weiterführende Schulart

Das Verfahren des Übertritts in eine weiterführende Schulart soll feststellen, ob die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule gegeben sind.

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Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Ausführliche Informationen über die Regelungen zu Übertritten an andere Schulen finden Sie unter "Die Übertrittsregelungen auf einen Blick" (siehe "Weiterführende Links"). 

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Status 10.05.2012

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