In Deutschland besteht an allen Sonntagen und bestimmten Feiertagen wegen des starken Ausflugsverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) ein Fahrverbot. Von dieser Regelung können in bestimmten Fällen Ausnahmen erteilt werden.
Description
Zum Schutz des Ausflugsverkehrs und zur Verringerung von Staus besteht im Bundesgebiet an allen Sonntagen sowie an bestimmten Feiertagen jeweils in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Lkw über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw ein Fahrverbot. Das Fahrverbot gilt sowohl für einzeln verkehrende Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t als auch für jede Kombination aus Anhänger und Lkw. Im zweiten Fall kommt es nicht darauf an, welches Gewicht die einzelnen Fahrzeuge haben oder die Kombination hat. Grundsätzlich verboten ist also die Fahrt mit jedem Anhänger hinter jedem Lkw. Kraft Gesetzes sind von dieser Grundregel nur solche Transporte ausgenommen, mit denen z. B. frische und leicht verderbliche Lebensmittel befördert werden.
Für alle anderen Fälle muss nachgewiesen sein, dass der Transport nicht mit solchen Lkw durchgeführt werden kann, die nicht unter das Fahrverbot fallen und dass der Transport zwingend innerhalb des 22-stündigen Verbotszeitraums stattfinden muss. Lediglich wirtschaftliche Gründe oder just-in-time-Lieferungen sind nicht ausreichend. Es muss vielmehr ein öffentliches Interesse an dem Transport (z. B. Beseitigung von Notständen, Versorgung der Bevölkerung) bestehen.
Required documents
-
Antrag auf Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde
-
Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)
-
Fahrzeugpapiere
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Fahrzeuge, für die eine Ausnahme beantragt wird
-
sonstige Unterlagen
im Einzelfall: Aufträge, Frachtpapiere
Fees
- Rahmengebühr 10,20 € bis 767,00 €
Status 01.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"