Wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, z.B. auf Grund einer Räumungsklage droht und Sie - trotz Suche - keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Gemeinde verschiedene Hilfestellungen leisten.
Description
Sofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, damit dort Maßnahmen, die helfen können, Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, geprüft werden können und Ihnen zusätzlich eine entsprechende Beratung angeboten werden kann, die Sie über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informiert. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, bereits obdachlos geworden sind.
Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Gemeinde vorübergehend in eine Notunterkunft, z.B. auch einen Container eingewiesen werden müssen, um Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Da diese Unterbringung nur als vorübergehende Maßnahme gedacht ist, muss die Notunterkunft lediglich den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge, bei der es sich lediglich um eine Notlösung handelt, weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Die Grenze der zumutbaren Einschränkung liegt dort, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten werden.
Requirements
Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Deadlines
Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich
Required documents
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Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
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Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
bei ausländischen Hilfe Suchenden
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Einkommensunterlagen
(Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, -hilfe bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosengeld, -hilfe, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
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Nachweise über Schulden
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Kreditverträge
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Pfändungen
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Nachweise über Unterhaltszahlungen
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Unterhaltsvereinbarungen
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Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
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Sozialhilfeantrag (ggf.)
Status 16.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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