Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen dienen der besseren Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungsstellen- bzw. Arbeitsmarkt. Zur Zielgruppe zählen insbesondere noch nicht berufsreife Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht gelungen ist, Un- und Angelernte sowie sozial benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit Migrationshintergrund.
Ein individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Bildungsplan soll auf Grund der Fähigkeiten und Fertigkeiten passgenau Wege aufzeigen, wie eine bessere berufliche Handlungsfähigkeit erreicht werden kann. Berufsvorbereitungsmaßnahmen können mit einem Betriebspraktikum verbunden werden. Sie können auch auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten.
Die Bildungsmaßnahmen werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten und durch die Arbeitsverwaltung finanziert.
§§ 61, 61a Sozialgesetzbuch III
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Status 22.03.2012
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