Grund- und Mittelschule; Schulorganisation und Schulsprengel

Grundschulen und Mittelschulen werden durch Rechtsverordnung der Regierung errichtet und aufgelöst.

Description

Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Volksschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.

Remedy

Art. 32a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Status 25.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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