Jugendhilfe

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
  • Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.

Als wichtigste Rechte und Leistungen kommen in Betracht:

Angebote zur Förderung an Kinder und Jugendliche; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche, Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).

Sozialgesetzbuch VIII

Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Jugendverbände, Kirchen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege u.a.

www.stmas.bayern.de/jugend/index.php

www.herzwerker.de/jugendhilfe/

www.blja.bayern.de/themen/index.html

Legal bases

Remedy

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Status 30.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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