Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle prüft als überörtliches Prüfungsorgan die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und andere kommunalen Körperschaften.
Description
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat als überörtliches Prüfungsorgan im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Durchführung von überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und anderen kommunalen Körperschaften (z.B. Schulverbänden, Stiftungen oder Zweckverbänden des Landkreises) soweit bei diesen keine Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vorliegt
- Durchführung von besonderen Prüfungen (auf Antrag)
- Erstellung von Gutachten in haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Stellungnahmen zu Haushalten, Zuwendungsanträgen, Finanzierungsverträgen)
- Beratung in Haushaltsangelegenheiten und sonstigen Finanz- und Vertragsangelegenheiten
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen und Aushaben begründet und belegt sind, sowie die Jahresrechung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.
Status 12.04.2012
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