An Betriebe, die z.B. mit Gefahrstoffen umgehen oder diese lagern werden besondere Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen sind in der Störfallverordnung festgelegt. Die Gewerbeaufsicht sorgt bereits bei der Planung und später bei der Überprüfung solcher Betriebe für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und arbeitet so mit den anderen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zusammen.
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Der vielfältige Einsatz von Chemieerzeugnissen in nahezu allen Lebens- und Produktionsbereichen birgt auch Gefahren. Trotzdem sollen die Vorteile moderner Arzneimittel, Chemikalien oder Brennstoffe auch in Zukunft genutzt werden. Dass mit diesen Stoffen auch Risiken verbunden sind, zeigen Chemieunfälle, bei denen gefährliche Stoffe in großen Mengen verbrennen, freigesetzt werden oder Explosionen verursachen.
Um die Gefahren solcher Unfälle zu verringern, wurde die Störfallverordnung erlassen. Sie stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit geplanter oder bestehender Anlagen und erfasst beispielsweise alle großen Gefahrstofflager. Schon bei der Planung muss eine Sicherheitsanalyse erstellt werden, die es ermöglicht, schon im Genehmigungsverfahren die Störfallrisiken nach Art und Ausmaß zu erkennen und beim Bau der Anlage zu berücksichtigen. Die Gewerbeaufsicht berücksichtigt hierbei insbesondere den Schutz der Arbeitnehmer, die in solchen Anlagen beschäftigt werden, prüft die Sicherheitsanalyse unter diesem Gesichtspunkt und stellt erforderlichenfalls zusätzliche Auflagen. Sie arbeitet hierbei mit den anderen Genehmigungsbehörden, z.B. aus dem Bereich Umweltschutz zusammen. Wichtig ist aber auch die Vorsorge bei Altanlagen, die nach älteren, weniger strengen Vorschriften genehmigt wurden. Sie müssen an den aktuellen Sicherheitsstandard angepasst werden. Da bei derartigen Anlagen die Probleme und Anforderungen untrennbar verbunden sind – so bedeutet z.B. Sicherheit für die Arbeitnehmer in der Regel auch Sicherheit für die Anwohner solcher Anlagen – müssen auch die Sicherheitsanforderungen umfassend festgelegt werden. Die isolierte Behandlung einzelner Themen ist praktisch nicht möglich. Vielmehr muss für jede Anlage unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und der Umgebung der Anlage ein Sicherheitskonzept nach Maß zugeschnitten werden. Dabei wird schließlich auch menschliches Fehlverhalten berücksichtigt und nicht zuletzt kommt der Schadensminimierung im Unglücksfall erhebliche Bedeutung zu.
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung prüft deshalb die Anlagensicherheit schon im Genehmigungsverfahren und verfügt Sicherheitsauflagen. Es berät außerdem Unternehmen bei Fragen zur Störfallvorsorge und sucht nach Ursachen bei eingetretenen Störfällen. Weiterhin prüft es die Sicherheitsanalysen auf Plausibilität und überwacht störfallrelevante Anlagen im Rahmen seiner Aufgaben.
Das Genehmigungsverfahren für Störfallanlagen wird von den Kreisverwaltungsbfehörden durchgeführt.
Status 10.10.2011
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